Temporäres Postfach teilen: Zugriffslink bewusst verwenden
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Berechtigte Freigabe, Ablauf und Empfänger prüfen. Ein Freigabelink kann Zugriff gewähren; nicht mit öffentlichem Microsoft-Alias oder bloßer E-Mail-Adresse verwechseln.
Mit der angebotenen Freigabefunktion lässt sich der vorgesehene Zugriff auf ein berechtigtes Postfach teilen. Prüfen Sie vorher, welche Nachrichten der Empfänger sehen soll und wie lange die Freigabe gilt. Ein Zugriffslink ist vertraulich zu behandeln.
Nicht Adresse und Freigabe verwechseln
Die E-Mail-Adresse allein ist kein Zugangsschlüssel für ein geschütztes Postfach. Ein Freigabelink kann dagegen eine Berechtigung enthalten. Geben Sie ihn nur gezielt weiter, veröffentlichen Sie ihn nicht in offenen Chats und prüfen Sie die angebotenen Möglichkeiten zum Beenden oder Widerrufen der Freigabe.
Geteilte Microsoft-Ansichten sind ein anderes Modell
Kostenlose Outlook-/Hotmail-Aliasansichten zeigen ohnehin gemeinsam genutzte Quellinhalte. Daraus entsteht keine private Freigabe nur an eine ausgewählte Person. Teilen Sie keine sensiblen Wiederherstellungscodes; Nachrichtengültigkeit und Postfachaufbewahrung gelten auch bei einer Freigabe weiter.
Reicht die E-Mail-Adresse zum Teilen eines geschützten Postfachs?
Nein. Nutzen Sie die dafür vorgesehene Freigabefunktion.
Hebt Teilen die Aufbewahrungsfrist auf?
Nein. Freigabe und Nachrichtenaufbewahrung sind getrennte Regeln.